Barrierefreiheit

Die Uni­versi­tät Hohen­heim ist bemüht, ihre Webseite www.uni-hohenheim.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Uni­versi­tät Hohen­heim www.uni-hohenheim.de. Darunter zählen alle inhaltlich, optisch und technisch-funktional verantworteten öffentlichen und zugangsbeschränkten Webseiten, Sub- und Folgeseiten der Domain (künftig als Webauftritt der Uni­versi­tät Hohen­heim bezeichnet) sowie für die damit verbundenen bildlichen, bewegt-bildlichen und textlichen Inhalte.

Alle weiteren externen, rechtlich, organisatorisch und technisch unabhängigen Einrich­tungen, deren Webseiten mit der Uni­versi­tät Hohen­heim verlinkt sind oder auf die Uni­versi­tät Hohen­heim verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt oder erfasst.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Uni­versi­tät Hohen­heim ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Für Video- und Audio-Inhalte werden keine Audio-Deskriptionen und noch nicht umfassend Untertitel bereitgehalten.
  • Grafische Elemente und Bilder sind nicht vollständig um Alternativen bzw. Alternativtexte ergänzt worden.
  • Links können unzugänglich sein.
  • Dokumente wie z.B. PDF-Dateien oder Office-Dokumente werden zum Teil nicht barrierefrei bereitgestellt.
  • Angebote in deutscher Gebärdensprache nach §10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V: m. § 4 BITV 2.0 sowie Informationen in leichter Sprache sind auf dem Internetauftritt der Uni­versi­tät Hohen­heim noch nicht verfügbar.
  • Kontraste von Text zu Hintergrund: Texte, die in Grafiken eingebunden sind, weisen möglicherweise nicht immer einen ausreichenden Kontrast auf. 

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach § 10 Absatz 1 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Die Uni­versi­tät Hohen­heim ist bemüht, das umgehend zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. September 2024 erstellt und zuletzt am 10. Dezember 2024 bearbeitet. Basis der Überarbeitung der Erklärung ist eine von der Uni­versi­tät Hohen­heim durchgeführte BITV-Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Uni­versi­tät Hohen­heim arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, senden Sie uns bitte Ihr Feedback unter Nennung der jeweiligen Webseite und der Barriere an das

Stabs­stelle Web-Redaktion & -Entwicklung
webredaktion(at)uni-hohenheim.de
0711 459 23340

Sie können auch den Feedback-Link unten auf der jeweiligen Webseite nutzen.

Ebenso können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit 
rotraud.konca(at)uni-hohenheim.de  

Schwerbehindertenvertreter 
sv(at)verwaltung.uni-hohenheim.de

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass der Webauftritt der Uni­versi­tät Hohen­heim den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Referat Web-Redaktion & -Entwicklung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.